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Schwimmende Architektur

FAQ - Frequently Asked Questions

Die Fragen, die uns zum Thema Schwimmende Architektur erreichen, werden immer detaillierter. Wir haben hier die Antworten auf die häufigsten Fragen für Sie zusammengetragen.

FAQ als PDF (148.6 KB)

1. Was ist Schwimmende Architektur?
2. Was ist der Unterschied zu einem Hausboot?
3. Wie viele schwimmende Häuser gibt es bereits im Lausitzer Seenland?
4. Warum brauchen wir schwimmende Häuser in der Lausitz?
5. Woher kommt die Idee für Schwimmende Architektur?
6. Kann man in dem Haus auch dauerhaft wohnen?
7. Wie wird das Haus verankert?
8. Was passiert bei Wellengang/ Sturm?
9. Kann ich mich mit dem schwimmenden Haus auch über den See bewegen?
10. Wie geht man mit dem sauren Wasser beim Hausbau um?
11. Wie schwimmt ein schwimmendes Haus?
12. Wie funktioniert die Ver- und Entsorgung eines schwimmenden Hauses?
13. Wie funktioniert die Versorgung mit Energie?
14. Stellt die Eisbildung im Winter ein Problem für die schwimmenden Häuser da?
15. Gibt es einen Bebauungsplan für das Wasser?
16. Wer baut diese schwimmenden Häuser?
17. Ist ein schwimmendes Haus teurer als ein normales Haus?
18. Wie sieht es mit Beleihbarkeit oder mit Banksicherheiten aus?
19. Wer versichert mir so ein schwimmendes Haus?
20. Müssen die schwimmenden Häuser gewartet werden?
21. Wer sind die Ansprechpartner für schwimmende Häuser?

1. Was ist Schwimmende Architektur?
Das sind Häuser, die auf dem Wasser schwimmen. Schwimmende Häuser sind keine Hausboote oder Wohnschiffe. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass Schwimmende Architektur zum Wohnen und nicht in erster Linie zur Fortbewegung ausgelegt wird. Sie sollte vergleichbare Aufenthaltsqualitäten wie Häuser auf der Landseite bieten.
Boote und Schiffe sind vorwiegend für die Fortbewegung ausgelegt und bringen Einschränkungen bei Platz und Komfort mit sich. Schwimmende Häuser schwimmen auf einem Ponton oder stehen in einer Schwimmwanne. Mittlerweile gibt es auch Mischsysteme, die die Vorteile unterschiedlicher Schwimmarten nutzen. Sie sind nicht fest gegründet. Die Mobilität schwimmender Häuser ist eine grundsätzliche Gegebenheit und eine Frage der Kontrolle. Das bedeutet, sie müssen jederzeit den Bewegungen des Wasserspiegels folgen können und nur bei Bedarf in horizontale Richtungen mobil sein. Schwimmende Häuser sind lediglich ein Teil der Schwimmenden Architektur. Unter Schwimmender Architektur versteht die Internationale Bauausstellung Fürst-Pückler-Land alle schwimmenden Objekte, die vergleichbare Qualitäten wie entsprechende Bauten auf der Landseite anbieten können und dem Zweck einer Behausung dienen.

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2. Was ist der Unterschied zu einem Hausboot?
Im Rahmen des IBA-Wettbewerbs „Mobile Schwimmende Architektur“ (2008) wurden folgende Definitionen festgelegt:

Boot: Wasserfahrzeug, das seinen primären Zweck in der Fortbewegung erfüllt.

Hausboot: Wasserfahrzeug, das seinen primären Zweck in der Fortbewegung erfüllt und zur Nutzung als Behausung geeignet ist.

Mobile Schwimmende Architektur: Behausung, deren primärer Zweck die Nutzung als Behausung ist und die zur Fortbewegung in der Lage ist.

Schwimmendes Haus: Behausung deren primärer Zweck die Nutzung als Behausung ist und vorrangig zum Verbleib an einem dafür vorgesehenen Ort bestimmt ist.

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3. Wieviele schwimmende Häuser gibt es bereits im Lausitzer Seenland?

Seit 2006 gibt es ein Ferienhaus auf dem Partwitzer See, das man mieten kann.

Kontakt:
Aqua Terra Lausitz GbR
Spohla Nr. 104
02997 Wittichenau

Telefon 035725 - 91312
Fax 035725 – 91386
E-Mail k.mietke@atl-online.eu
http://aqua-terra-lausitz.com http://aqua-terra-lausitz.com
...........

Auch seit 2006 schwimmt auf dem Gräbendorfer See eine Tauchschule auf dem Wasser, die Tauchkurse anbietet.

Kontakt:

Gunther Walter
Tauch- und Freizeitcenter Laasow
Email dive@waldi-tauchen.de
Telefon: 035436-56860
www.waldi-tauchen.de
...........

2009 legte die Berliner Firma steeltec37 den Grundstein für den ersten schwimmenden Wohnhafen in Deutschland. Ein Wohnhaus schwimmt als Musterhaus auf dem Geierswalder See. Bis 2011 sollen im Wohnhafen Scado insgesamt 20 dieser schwimmenden Häuser entstehen und 9 landseitige. Die Häuser und Liegeplätze stehen zum Kauf bereit.

Kontakt:
steeltec37
Thomas Wilde
Hannoversche Straße 17
D-10115 Berlin
T +49 30 - 24 78 15 90
F +49 30 - 24 78 15 06
M +49 171 - 6 85 78 89
E-Mail info@steeltec37.com
www.steeltec37.com

Wilde Metallbau GmbH
Thomas Wilde
Finsterwalder Straße 15
D-03238 Massen (bei Finsterwalde)
T +49 35 31 - 79 67 0
F +49 35 31 - 79 67 99
E-Mail info@wilde-metallbau.de
www.wilde-metallbau.de

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4. Warum brauchen wir schwimmende Häuser in der Lausitz?
In der Lausitz soll die Attraktivität des Lebens auf dem Wasser der Erzeugung eines Alleinstellungsmerkmals für die Region dienen. Die neue entstehende Wasserfläche von ca. 14.000 Hektar bietet ein riesiges Potenzial für diese moderne Siedlungsform. Schwimmende Architektur in der Lausitz ist außerdem der Ausdruck einer Entscheidung. Der Entscheidung, die Ufer für die Öffentlichkeit frei zu lassen. Der Entscheidung, dem von Bebauung frei zu bleibendem Streifen von 50 Metern nicht nach hinten, sondern offensiv nach vorn, auf das Wasser auszuweichen. Schließlich ist aber auch die richtige Antwort auf die Frage nach dem „Warum?“ die Frage „Warum nicht?“

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5. Woher kommt die Idee für Schwimmende Architektur?
Schwimmende Architektur gibt es seit über 6000 Jahren, z.B. auf dem Titicaca See in Peru. Erst im letzten Jahrhundert hat jedoch die Technisierung dieser Behausungsform eingesetzt, nachdem ein Wandel in der allgemeinen Auffassung Schwimmender Architektur durch einzelne Gruppen der Gesellschaft (Hippie-Bewegung) stattgefunden hat. mehr

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6. Kann man in dem Haus auch dauerhaft wohnen?
Ein Haus auf dem Wasser kann bei entsprechender Anbindung an die Landseite oder bei entsprechend ausgerichteter Haustechnik, mindestens den gleichen Komfort bieten wie ein gegründetes Haus auf der Landseite. In der Lausitzer Seenkette soll ein möglichst komplettes Angebot vorhanden sein, d.h. Erst- und Zweitwohnsitze sowie Ferien- und Wochenendtourismus.

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7. Wie wird das Haus verankert?
Schwimmende Häuser werden so verankert, dass sie sich mit dem Wasserstand nach oben und nach unten bewegen können. Die Verankerung verhindert Bewegungen auf der Wasseroberfläche und kann in einem Bedarfsfall gelöst werden. Die beiden üblichen Systeme sind die Befestigung mit Klammern an Dalben oder eine flexible Seilverspannung an Betonankern auf dem Seegrund.

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8. Was passiert bei Wellengang/ Sturm?
Unter normalen Umständen sind die Bewegungen auf einem schwimmenden Haus nicht sichtbar, wohl aber spürbar. Bei Menschen, die diese Bewegungen nicht gewöhnt sind, kann dies zu leichten und kurzzeitigen Schwindelgefühlen führen. Man gewöhnt sich aber sehr schnell daran und die Bewegungen bleiben unbemerkt.
Die Häuser liegen in der Regel so schwer im Wasser, dass nicht mit starken Bewegungen bei Sturm zu rechnen ist. Die Wellen schwappen über den Pontonrand. Türen und Fenster sollten dann geschlossen bleiben.

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9. Kann ich mich mit den schwimmenden Haus auch über den See bewegen?
Schwimmende Architektur ist grundsätzlich mobil. Diese gegebene Mobilität wird lediglich über Verankerungssysteme kontrolliert. Ein Haus kann also theoretisch jederzeit über den See gezogen oder geschoben werden, wenn man das möchte. Es ist jedoch ratsam dies mit einem professionellen System zu bewerkstelligen oder Profis damit zu beauftragen. Die Verlegung eines schwimmenden Hauses an einen anderen Standort ist theoretisch auch möglich.

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10. Wie geht man mit dem sauren Wasser beim Hausbau um?
Die PH-Werte der Lausitzer Seen sind sehr unterschiedlich - manchmal auch innerhalb eines Sees. So z.B. weist der Senftenberger See an einer Stelle (Südsee) einen PH-Wert von 2,3 (sehr sauer) und an den Stränden auf der Senftenberger Seite einen PH-Wert von 8,2 (basisch) auf. Die Entwicklung der PH-Werte ist kaum voraussagbar, genauso wie die Dauer der voraussichtlichen Einstellung von durchgehend gleichen, „normalen“ Werten. Beim Bau von Schwimmenden Häusern ist verstärkt bei Bauteilen, die ständig im Wasser sind oder sich im Wechselbereich zwischen nass und trocken befinden zu achten.
Durch die Wahl der verwendeten Materialien kann man naturgemäß Schäden am Bauwerk vermeiden.
Zwei der schwimmenden Häuser der Lausitz sind auf Betonpontons, eines auf Stahlpontons gebaut. Das Verhalten von Beton im sauren Wasser wird seit drei Jahren von der Hochschule Lausitz beobachtet. Bisher sind äußerlich keine Veränderungen des Materials zu erkennen. Abschließend werden die Untersuchungen der Hochschule zu aussagekräftigen Ergebnissen führen. Bei der Verwendung von Stahlpontons ist eindeutig die Art der Versiegelung des Baustoffs entscheidend für dessen Haltbarkeit. Hierbei ist zu beachten, dass Stahlpontons wie Schiffsrümpfe behandelt werden, die alle 8-10 Jahre aus dem Wasser genommen und auf Haarrisse durchleuchtet werden müssen.
Am meisten säurebeständig sind Schwimmsysteme aus Kunststoff, wenn man bereit ist, den Nachteil der geringen Masse in Kauf zu nehmen. Die Materialien für der Häuser selbst sind im Außenbereich höchstens der Belastung durch Schlagwasser ausgesetzt. Diese ist als eher gering einzuschätzen. Daher ist das Spektrum der Auswahl hier wenig eingeschränkt.

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11. Wie schwimmt ein schwimmendes Haus?
Schwimmende Häuser verwenden je nach den entsprechenden Anforderungen ein angepasstes Verhältnis zwischen den beiden Schwimmarten Auftrieb und Verdrängung. Diese Schwimmarten werden in Form von Pontons, Schwimmwannen oder Kombinationen aus beiden eingesetzt. Die unterschiedlichen Systeme weisen auch Unterschiede in der Sinksicherheit auf. Grundsätzlich kann angenommen werden, dass Systeme, die überwiegend durch Verdrängung schwimmen (z.B. Schwimmwanne, Schiffskörper) weniger sinksicher sind als Systeme, die überwiegend mit Auftrieb arbeiten (z.B. Ponton mit Schwimmkörper).

Schwimmkörper
Ponton (hier Betonponton)
Hauptsächlich Auftrieb (weniger Dichte als Wasser), meistens nicht begehbar, sinksicher bei Vollvolumen.



Schwimmwanne
Verdrängung (wie beim Schiff), offen, begehbar, meistens nicht sinksicher (Havarie). Die Unterscheidung zum Ponton drückt sich in der Offenheit nach oben aus.



Punktsysteme (Polymaran)
Verdrängung und/oder Auftrieb. Kombisysteme aus Pontons und/ oder Wannen, über steife Ebene verbunden, Hohlelemente oftmals trimmbar.



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12. Wie funktioniert die Ver- und Entsorgung des Schwimmenden Hauses?
Schwimmende Häuser können in Ufernähe über Leitungssysteme mit der Infrastruktur auf der Landseite verbunden werden. Die meisten Schwimmenden Häuser, die in der Regel an Ihrem Platz bleiben, werden auf diese Weise ver- und entsorgt. Die Möglichkeit der Mobilität schwimmender Häuser und die Bestrebung der Kostenersparnis bei der Erschließung von neuen Standorten für schwimmende Häuser regen die Entwicklung von Ver- und Entsorgungssystemen mit größerer Autarkie an. Die Selbstversorgung von Schwimmender Architektur ist zwar mit vorhandenen Technologien möglich, aber immer noch mit einem erhöhten Aufwand auf technischer und damit auch auf finanzieller Ebene verbunden. Die Entwicklung intelligenter Kombinationen aus handelsüblichen Systemen schreitet permanent fort und wird in der Zukunft auch tragbare Lösungen hervorbringen, die nicht mehr unbedingt Einzelfalllösungen sein müssen.
Werden bei der Abwasserentsorgung beispielsweise Sammeltanks verwendet, was wahrscheinlich immer noch eine der wahrscheinlichsten Lösungen ist, muss in der Lausitzer Seenkette an mindestens einem See ein Standort mit Liegeplätzen für schwimmende Häuser erschlossen werden, der die Möglichkeiten zur stofflichen Ver- und Entsorgung über ein normiertes System anbietet. Daran wird bei der Standortentwicklung im Lausitzer Seenland gearbeitet.

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13. Wie funktioniert die Versorgung mit Energie?
Bei schwimmenden Wohneinheiten, die einen festen Liegeplatz haben und nicht für einen längeren Aufenthalt auf dem Wasser vorgesehen sind, kann die Stromversorgung über eine Verbindung mit dem Netz auf der Landseite gewährleistet werden. Bei Wohneinheiten, die für einen von der Landseite getrennten Aufenthalt oder sogar zum Wechsel zwischen den Seen vorgesehen sind, empfiehlt sich die Nutzung von erneuerbaren Energien (Wind, Sonne, Temperaturunterschiede Luft-Wasser), um einen elektrischen Pufferspeicher (Batterie) und einen Warmwasserspeicher zu speisen. Eine Lagerung von fossilen Brennstoffen auf Lausitzer Seen wird mit allergrößter Wahrscheinlichkeit in Brandenburg nicht genehmigungsfähig sein.

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14. Stellt die Eisbildung im Winter ein Problem für die schwimmenden Häuser dar?
Das Problem der Bedrohung durch Eisbildung wird im Allgemeinen überschätzt. Tatsächlich kommt es selbst in der Lausitz selten zur Eisbildung und dann nicht ganzflächig. Schwimmende Häuser werden in der Regel nicht auf dieses Aufkommen ausgerichtet, da die möglichen Kräfte und Impulse nicht vorhersehbar sind. Deshalb ist es notwendig auf die jeweilige Situation vor Ort einzugehen. Die ganzjährige Nutzung wird davon nicht beeinträchtigt.

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15. Gibt es einen Bebauungsplan für das Wasser?
Die Genehmigung schwimmender Häuser ist bislang noch eine komplizierte Angelegenheit. Die meisten Bundesländer (außer Mecklenburg-Vorpommern) haben keine Richtlinien zur Einordnung von Schwimmender Architektur in die gängigen Rechtssysteme. Dazu kommt, dass die Einordnung von schwimmenden Häusern in verschiedenen Bundesländern auch unterschiedlich behandelt wird. So fällt in Brandenburg alles, was nicht eindeutig ins Wasserrecht einzuordnen ist, unter eine baurechtliche Genehmigung. In Sachsen hingegen ist es umgekehrt.
Um schwimmende Häuser genehmigungsfähig zu machen, müssen Standorte erschlossen werden, die mit entsprechenden Versorgungs- und Halteeinrichtungen ausgestattet sind. Dort müssen dann Liegeplätze ausgewiesen werden, auf denen sich Schwimmende Häuser aufhalten können. Hierbei ist die Nutzung durch wohnliche oder gewerbliche Zwecke der Liegeplätze bereits vordefiniert. Ansammlungen von Häusern sind möglich bei entsprechender Ausweisung von Liegeplätzen unter dem jeweils gültigen Recht.

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16. Wer baut diese Schwimmenden Häuser?
Von einem Selbstbau ist abzuraten, es sei denn, man besitzt die entsprechenden Qualifikationen und weiß, wie man bauen muss, damit alle Nachweise für die Genehmigungen erbracht werden können.
Es gibt mittlerweile einige Werften, die schwimmende Häuser bauen, aber auch schon einige Firmen, die sich auf schwimmende Häuser spezialisiert haben. Im Lausitzer Seenland sollen solche, spezialisierten Firmen angesiedelt werden.

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17. Ist ein schwimmendes Haus teurer als ein normales Haus?
Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Entgegen aller Ersteinschätzungen jedoch muss ein schwimmendes Haus bei gleichen Eigenschaften und Komfort nicht teuerer sein als ein vergleichbares Haus auf der Landseite. Oft wird das jeweilige Schwimmsystem als kostenintensives und preissteigerndes Element angeführt. Dann muss man aber die Grundstückskosten für das Bauland auf der Landseite ebenso einrechnen.

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18. Wie sieht es mit Beleihbarkeit oder mit Banksicherheiten aus?
Einem schwimmenden Haus fehlt der beleihbare Grund und deshalb kann es bei der Kreditvergabe problematisch werden. Es gibt allerdings auch noch andere Möglichkeiten der Kreditabsicherung. Diese müssten dann im Einzelfall mit dem jeweiligen Institut geklärt werden.

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19. Wer versichert mir so ein schwimmendes Haus?
Die Versicherungsart richtet sich in erster Linie nach der Genehmigungsart. Bei einer Genehmigung unter Schiffsrecht kommen die üblichen Schiffs- und Bootsversicherer in Frage. Im Falle einer Baugenehmigung gibt es mittlerweile auch konventionelle Versicherungsunternehmen, die Pakete für schwimmende Häuser anbieten. Die Genehmigungsart wiederum ist von den jeweiligen Landesgesetzen abhängig. Diese können grundverschieden sein. Die Komplexität des Genehmigungsrechts für schwimmende Häuser bleibt in Deutschland bislang also zunächst noch eine Einzelfallbetrachtung.

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20. Müssen die schwimmenden Häuser gewartet werden?
Schwimmende Häuser haben grundsätzlich keinen höheren Wartungsaufwand als gegründete Häuser auf dem Land. Es werden für den Bau die gleichen Materialien für die Außenhaut verwendet. Bei der Verwendung von Stahl ist der Säuregrad des Wassers und eine entsprechende Versiegelung zu beachten.

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21. Wer sind die Ansprechpartner für schwimmende Häuser?
Direkte Investitionen sind derzeit in der Lausitz noch nicht möglich. Die regionalen Partner bemühen sich um die zeitnahe Realisierung von erschlossenen Standorten, um entsprechende Liegeplätze anbieten zu können. Mit der Bereitstellung von Liegeplätzen werden alle anderen (u.a. genehmigungsrechtliche) Fragen geklärt. Bei Fragen zur Schwimmenden Architektur können Sie sich gerne an die IBA oder den Zweckverband Erholungsgebiet Senftenberger See wenden:

Internationale Bauausstellung (IBA) Fürst-Pückler-Land
Bereich Projekte
Michael Feiler
Seestraße 84-86
01983 Großräschen
Fon +49 (0)35753 - 370 271
Fax +49 (0)35753 - 370 12
E-Mail feiler@iba-see.de

Zweckverband Erholungsgebiet Senftenberger See (ESS)
Stellvertretender Verbandsvorsteher
Volker Mielchen
Straße zur Südsee 1
01968 Großkoschen / Stadt Senftenberg
Fon +49 (0)3573 - 800 318
E-Mail mielchen@senftenberger-see.de

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letzte Änderungen: 26.1.2017 13:13